Naturschutzberatung für Landnutzer
Die Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft spielt eine Schlüsselrolle, wenn es um den Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt im Offenland geht.
Um Landnutzer für den Naturschutz zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeiten einer naturschutzgerechten Bewirtschaftung aufzuzeigen, gibt es in Sachsen die staatlich geförderte Naturschutzqualifizierung/-beratung.
Der LPV Westerzgebirge e.V. bietet diese kostenlose und freiwillige Beratung für die folgenden Altlandkreise an: Zwickauer Land, Aue-Schwarzenberg und erstmals Muldentalkreis.
Die Verknüpfung von Naturschutz und Landwirtschaft ist hierbei das Ziel. Dabei umfasst das Beratungsangebot verschiedene Aspekte. Gern geben wir Auskunft über wertvolle Artvorkommen oder Biotope auf dem Betrieb oder zur Lage in Schutzgebieten. Ebenso beraten wir zu aktuellen Fördermöglichkeiten (Agrarförderung von Acker – und Grünland) oder geben Hinweise zu Bewirtschaftungstechniken bzw. Mahdzeitpunkten. Darüber hinaus unterstützen wir alle Landnutzer gern bei der Überprüfung der erforderlichen Kennarten für die Grünlandmaßnahme GL.1 und der Ökoregelung 5 in der aktuellen Förderperiode. Ebenso unterstützen und beraten wir gern bei der Pflege- und oder Anlage von Hecken, Streuobstwiesen oder weiteren Artenschutzmaßnahmen.
Die gesamtbetriebliche Beratung mit der Erstellung eines „Betriebsplan Natur“ ist seit 2016 ebenfalls möglich. Ziel des Betriebsplans Natur ist, das gegenseitige Verständnis von Landwirtschaft und Naturschutz weiter zu verbessern und naturschutzgerechtes Handeln im Betrieb zu integrieren.
Die Naturschutzberatung wird in Sachsen seit 2008 kostenlos für landwirtschaftliche Betriebe und andere Landnutzer angeboten. Die Beratungstätigkeit wird über die Richtlinie »Natürliches Erbe« (RL NE/2023 Maßnahme C.1 Naturschutzqualifizierung für Landnutzer) zu 100 % aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und des Freistaates Sachsens gefördert.
Im Zusammenhang mit der Agrarförderung können Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen weiterhin neu beantragt oder erweitert werden. Die Frist hierfür endet am 15. Mai 2026. Ein vorheriger Teilnahmeantrag ist nicht mehr notwendig. Der verpflichtungszeitraum für die neuen Maßnahmen beträgt lediglich drei Jahre, konkret vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028, im Gegensatz zu den bisherigen fünf Jahren.
Im Beratungsjahres 2025 wurden vom LPV Westerzgebirge e.V. insgesamt 41 Landnutzer zu verschieden Maßnahmen auf 275 Schlägen beraten.