Gehölzsanierung Streuobstbestände Westerzgebirge

Foto: Constanze Schwabe

Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014)

Der Landschaftspflegeverband hat im Frühjahr 2022 die Gehölzsanierung von Streuobstbeständen nach standardisierten Einheitskosten im Westerzgebirge beantragt. Der Zustand der zum Teil recht alten Streuobstbestände erforderte eine Pflege.  Entsprechend der Bewilligung vom Frühjahr 2023 konnte im Herbst 2023 / Frühjahr 2024 durch eine angepasste Pflege der Baumbestand von 8 Streuobstwiesen saniert werden.

Warum?
Das Ziel dieser Maßnahme ist der Erhalt und Schutz sowie die langfristige Verbesserung des Zustands der Streuobstbestände.

Umsetzungszeitraum: 10/2023 – 02/2024

Das Vorhaben „Gehölzsanierung Streuobstbestände Westerzgebirge“ wird umgesetzt über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014, Fördergegenstand „A.1 Biotopgestaltung“.