Aktuelles

Hinweis: Zertifizierungskurs Obstbaumpflege für FRL NE/2023

Die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe in Sachsen“ fordert als Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln für die Pflege von Streuobstwiesen (insbesondere für den Jungbaumschnitt) die Durchführung durch einen „Fachbetrieb mit der Qualifikation Obstbaumwart, Streuobstfachwirt oder zertifizierter Obstbaumpfleger“.

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Anschaffung von Biotop- und Landschaftstechnik

Der Landschaftspflegeverband „Westerzgebirge“ e.V. kann durch die Unterstützung in Form einer Förderung  der RL NE/2014 durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft neue Biotop- und Landschaftspflegetechnik anschaffen. 

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Anschaffung von Biotop- und Landschaftspflegetechnik

Der Landschaftspflegeverband „Westerzgebirge“ e.V. kann durch die Unterstützung in Form einer Förderung der RL NE/ 2014 durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft neue Biotop- und Landschaftspflegetechnik anschaffen.

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