
Hinweis: Zertifizierungskurs Obstbaumpflege für FRL NE/2023
Die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe in Sachsen“ fordert als Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln für die Pflege von Streuobstwiesen (insbesondere für den Jungbaumschnitt) die Durchführung durch einen „Fachbetrieb mit der Qualifikation Obstbaumwart, Streuobstfachwirt oder zertifizierter Obstbaumpfleger“.